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Impressum

Gesetzliche Vorschriften...

Im Juli 2005 begann eine neue Ära für Homepage- und Newsletterbetreiber. Egal wie groß oder klein das Projekt, ob Privater oder Unternehmer: Das Gesetz schreibt eine Impressums- und Urheber-Kennzeichnung für sämtliche Onlinewerke vor.

Die neue Anforderung zur Kennzeichnung von Websites und Newslettern basiert auf einer Novelle des Mediengesetzes, die am 1. Juli 2005 in Kraft getreten ist. Besonderes Merkmal dieser Novelle ist, das sie keineswegs nur Unternehmer betrifft, sondern auch private Homepage-Betreiber zur Offenlegung verpflichtet. Allerdings nicht in so umfassenden Maße wie bei großen Unternehmens-Websites bzw. Newslettern. Als Differenzierungsmerkmal gilt hier, dass 'große' Online-Werke über die persönliche Darstellung bzw. Unternehmensdarstellung hinausgehen und die öffentliche Meinung beeinflussen können.

Sonderregelung für 'kleine' Websites

Die so genannten 'kleinen' Websites, auf die dies eben nicht zutrifft, müssen folgende Information über ihren Medieninhaber (sprich dem Website-Betreiber, der die inhaltliche Verantwortung trägt) beinhalten:

  • Name oder Firma des Medieninhabers
  • gegebenenfalls Unternehmensgegenstand des Medieninhabers
  • Wohnort/Sitz des Medieninhabers

Kurz und simpel gesagt: Name und Adresse des Betreibers müssen seit dieser Gesetzesänderung auf absolut jeder Homepage vorhanden sein - ohne Ausnahme! Die Angaben müssen außerdem leicht und unmittelbar auffindbar sein. Für Newsletter gilt die Impressumspflicht dann, wenn sie mindestens vier Mal jährlich erscheinen und an einen größeren Empfängerkreis gerichtet sind. Ein Nicht-Einhalten dieser Pflichten kann eine Geldstrafe zur Folge haben!